EBITDA
EBITDA (Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
EBITDA (Earnings before interest, tax, depreciation and amortization)
Verhältniszahl
EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern, und Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterieller Vermögensgegenstände) ist ein operatives Ergebnis und zeigt die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens, d.h. die Kennzahl prüft den Erfolg der wirtschaftlichen Aktivitäten, um diese zu interpretieren und optimieren. EBITDA wird durch das Herausrechnen diverser GuV-Positionen berechnet und ist somit nur bedingt aussagekräftig. Sie wird häufig von börsenorientierten Unternehmen genutzt, um entweder eine Berichterstattung zu erstellen oder einen Vergleich zur Konkurrenz visualisieren. Das Ergebnis wird frei von Zinsen, Steuern und Abschreibungen betrachtet.
EBITDA eignet sich also besonders für den internationalen Performancevergleich unter Ausschluss von regionalen und Goodwillfaktoren (Steuern, Abschreibungsstrategien,…).
EBIT + Abschreibungen auf das Anlagevermögen – Zuschreibungen zum Sachvermögen = EBITDA
Jährlich
Ein Unternehmen hat einen Jahresüberschuss von 1,2 Mio. und möchte daraus ihren EBITDA berechnen. Ihr EBIT beträgt 69.000€.
Dazu haben sie Abschreibungen auf Anlagevermögen in Höhe von 15.000€, jedoch keine Zuschreibungen zum Sachvermögen.
EBIT + Abschreibungen auf das Anlagevermögen – Zuschreibungen zum Sachvermögen
(EBIT) 69.000€ + 15.000€ – 0€ = 84.000€
- Kennzahl für Branchenvergleich
- Indikator für die Finanzierungskraft aus der betrieblichen Tätigkeit
- Indikator für die Kreditwürdigkeit
Management
- Geschäftsführung