Fehlzeitenquote
Fehlzeitenquote
Absence Rate
Verhältniszahl
Die Fehlzeitenquote (Abwesenheitsquote), ausgedrückt in Prozent, setzt sich aus den Fehlzeiten geteilt durch die Sollarbeitszeit zusammen. In der Praxis wird unter der Fehlzeitquote die Quote des Krankenstands verstanden. Der Arbeitgeber übernimmt, bei Abwesenheit seines Mitarbeiters durch Krankheit, in den ersten sechs Wochen die Lohnfortzahlung. Im Anschluss übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung einen Prozentsatz des letzten Bruttogehalts. Für den Arbeitgeber entstehen durch die Krankheit Kosten, für die er aber keine entsprechende Arbeitsleistung erhält. Langzeiterkrankungen werden in der Regel nicht berücksichtigt, da keine Verpflichtung zur Lohnfortzahlung mehr besteht.
Eine steigende Fehlzeitenquote kann durch Epidemien (z.B. Grippewelle)/Pandemien (z.B. Corona) ausgelöst werden. Sie sind hier aber in der Regel zeitlich begrenzt. Sie kann aber auch auch ein Indikator für auftretende Probleme in den Betrieben oder Abteilungen sein. Es gilt hier diese frühzeitig zu erkennen, die Gründe herauszufinden und gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen.
Fehlzeitenquote = ( Fehlzeiten / Sollarbeitszeit ) * 100%
Fehlzeit:
Zeit die ein Mitarbeiter in Abwesenheit verbringt. Hierbei kann zwischen
- unentschuldigtes/ grundloses Fehlen (Absentismus)
- Krankenstand (Krankheitsbedingt)
- sonstige Fehlzeiten (Fortbildung, Kuren, Sonder-/Zusatzurlaub)
unterschieden werden
Sollarbeitszeit:
Mitarbeiter muss bei zB. 40 Std. Woche 40 Std. arbeiten
Monatlich, Jährlich
In einem Betrieb ergeben sich in einem Jahr Fehlzeiten von 870 Stunden. Die Sollarbeitszeit aller Mitarbeiter beträgt 80.340 Stunden. Daraus ergibt sich für die Fehlzeitenquote= 870/80.340= 1,08 %
Im Jahr 2020 betrug die durchschnittlichen Fehlzeit (Kranknstand) in der gesetzlichen Krankenversicherungen 4,3%.
Bei Konzentration auf Betriebe/Abteilungen Indikator für
Mängel im Management (z.B.schlechter Führungsstil, häufiger Vorgesetztenwechsel)
Mängel am Arbeitsplatz (Lärm, Schmutz usw.)
fehlende Motivation
Stressbelastung, Leistungsdruck, Unter- bzw. Überforderung
private Umstände
- Geschäftsführung